Politik · 23.10.2026
Der EU-Ministerrat hat sich auf eine Position zum Daten-Omnibus geeinigt, die das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten erleichtern soll.
Der EU-Ministerrat hat sich auf eine gemeinsame Position zum sogenannten Daten-Omnibus geeinigt. Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, die Nutzung personenbezogener Daten für das Training von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) in Europa zu vereinfachen. Bislang setzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Verarbeiten solcher Daten enge Grenzen, was nun zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit europäischer KI-Anbieter angepasst werden soll.
Für Unternehmen im DACH-Raum, die eigene KI-Modelle entwickeln oder bestehende Modelle mit eigenen Datenbeständen feintunen wollen, könnte diese Neuerung erhebliche rechtliche Erleichterungen bringen. Bisher scheiterten solche Projekte oft an den strengen Vorgaben zur Zweckbindung und der Notwendigkeit expliziter Einwilligungen. Auf der anderen Seite wirft die geplante Lockerung erhebliche Fragen zum Schutz der Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitern auf. IT-Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte müssen sich auf ein verändertes regulatorisches Umfeld einstellen, in dem die Abwägung zwischen Innovationsfreiheit und Datenintegrität neu verhandelt wird. Auch für anspruchsvolle Privatnutzer bedeutet dies, dass ihre Daten potenziell einfacher und ohne direkte Zustimmung für das KI-Training herangezogen werden könnten.
Da es sich aktuell um eine Positionierung des Ministerrats handelt, die noch im Trilog mit dem EU-Parlament verhandelt werden muss, besteht kein unmittelbarer technischer Handlungsbedarf. Dennoch sollten IT-Verantwortliche und Administratoren folgende Schritte vorbereiten:
Die geplante Aufweichung der DSGVO-Striktheit für das KI-Training zeigt den Spagat der EU zwischen Datenschutz und technologischer Konkurrenzfähigkeit. Unternehmen müssen die rechtliche Entwicklung engmaschig begleiten, um Compliance-Risiken frühzeitig zu minimieren.
Quelle: Golem Security