Security · 22.10.2026
Die Europäische Kommission untersucht Booking.com unter dem Digital Services Act, da Betrüger gestohlene Reisedaten für hochprofessionelle Phishing-Angriffe nutzen.
Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren gegen die Reiseplattform Booking.com im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eingeleitet. Hintergrund der Untersuchung sind anhaltende Probleme mit gefälschten Angeboten und hochgradig personalisierten Phishing-Kampagnen, die auf gestohlenen Buchungsdaten basieren. Die EU-Behörden fordern von dem Plattformbetreiber nun wirksame technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, um Verbraucher und Geschäftsreisende vor finanziellem Schaden zu bewahren.
Angriffe auf Nutzer von Booking.com sind in den vergangenen Monaten besonders perfide geworden, da sie häufig direkt über das offizielle, interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt werden. Cyberkriminelle kapern dabei die Konten von Hotelpartnern und senden hochgradig glaubwürdige Zahlungsaufforderungen an die Kunden. Für DACH-Unternehmen, deren Mitarbeiter regelmäßig Geschäftsreisen über solche Portale buchen, stellt dieses Phänomen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Da die Angreifer über reale Buchungsdetails verfügen, sind die betrügerischen Nachrichten selbst für geschulte Augen kaum von legitimer Systemkommunikation zu unterscheiden. Dies erhöht das Risiko von Datenabfluss und finanziellem Schaden im geschäftlichen Kontext massiv.
IT-Verantwortliche in Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter proaktiv über diese spezifische Betrugsmasche aufklären und entsprechende Richtlinien für Reisebuchungen etablieren. Grundsätzlich gilt: Dringende Zahlungsaufforderungen oder Bitten zur erneuten Verifizierung von Kreditkartendaten, die über Chat-Systeme oder E-Mails eingehen, sollten niemals ungeprüft befolgt werden. Bei Zweifeln muss die Buchungsunterkunft direkt über eine unabhängig gesuchte Telefonnummer – nicht über die in der verdächtigen Nachricht angegebenen Kontaktdaten – kontaktiert werden. Zudem sollten IT-Abteilungen darauf hinwirken, dass für alle geschäftlich genutzten Buchungsaccounts strenge Passwortrichtlinien und die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verpflichtend eingerichtet sind.
Das DSA-Verfahren der EU-Kommission unterstreicht die wachsende regulatorische Verantwortung von Plattformbetreibern für die IT-Sicherheit ihrer Ökosysteme. Bis Booking.com effektivere Härtungsmaßnahmen und Verifizierungsprozesse implementiert, bleibt die gezielte Sensibilisierung von Mitarbeitern und Endnutzern das wirksamste Mittel gegen diesen hochgradig personalisierten Betrug.
Quelle: Golem Security