Politik · 8.10.2026
Das Bundesjustizministerium verschärft den Gesetzesentwurf gegen digitale Gewalt. Fake-Accounts und Identitätsdiebstahl sollen künftig härter bestraft werden.
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für das sogenannte Gesetz gegen digitale Gewalt an entscheidenden Stellen nachgeschärft. Künftig sollen unter anderem das bewusste Erstellen von Fake-Profilen zur Täuschung oder Schädigung Dritter sowie die Verbreitung bestimmter Gewaltvideos explizit unter Strafe gestellt werden. Die Bundesregierung reagiert damit auf bestehende Schutzlücken im Strafrecht bezüglich digitaler Angriffe und Identitätsmissbrauch im Netz.
Für Unternehmen und IT-Verantwortliche im DACH-Raum gewinnt das Thema Identitätsschutz und Plattform-Compliance dadurch massiv an Bedeutung. Die Erstellung von Fake-Accounts, beispielsweise im Namen von Geschäftsführern oder bekannten Marken, wird häufig für Social-Engineering-Angriffe wie Phishing oder CEO-Fraud genutzt. Die strafrechtliche Verfolgung solcher betrügerischen Identitäten bietet Unternehmen künftig eine stärkere rechtliche Handhabe gegen Reputationsschäden. Für anspruchsvolle Privatnutzer bedeutet die geplante Regelung einen verbesserten Schutz vor Cybermobbing, da Täter nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone agieren können. Zudem steigen die Anforderungen an Plattformbetreiber, die bei Verdachtsfällen schneller reagieren und Daten zur Strafverfolgung bereitstellen müssen.
IT-Abteilungen sollten proaktiv ihre internen Richtlinien zur Cybersicherheit anpassen und Mitarbeiter verstärkt auf die Gefahren von gefälschten Profilen auf Business-Plattformen hinweisen. Dazu gehört die Implementierung klarer Verifikationsprozesse für die interne und externe Kommunikation. Privatnutzer sollten ihre digitale Identität durch regelmäßiges Monitoring schützen und im Falle eines Identitätsdiebstahls sofort Beweise sichern. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, können betroffene Personen und Unternehmen gefälschte Profile mit direktem Verweis auf die neue Rechtslage bei den Plattformbetreibern sperren lassen und Strafanzeige erstatten.
Die Gesetzesverschärfung schließt eine kritische Lücke im deutschen Strafrecht und stärkt die digitale Selbstbestimmung. Sie erhöht den Druck auf Cyberkriminelle und erleichtert es Opfern von Identitätsmissbrauch, sich juristisch effektiv zur Wehr zu setzen.
Quelle: netzpolitik.org