Zum Hauptinhalt springen

Schufa weist Vorwürfe von Noyb wegen Schattendatenbank zurück

Politik · 10.9.2026

Nach einer Beschwerde der Datenschutzorganisation Noyb verteidigt die Schufa die Speicherung historischer Daten und bestreitet die Existenz eines illegalen Schattenarchivs.

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa hat die Vorwürfe der Datenschutzorganisation Noyb entschieden zurückgewiesen. Noyb wirft der Schufa vor, trotz eines wegweisenden EuGH-Urteils zur Restschuldbefreiung weiterhin historische Verbraucherdaten in einer Art Schattendatenbank aufzubewahren. Die Schufa betont hingegen, dass die Speicherung dieser Daten rechtmäßig sei und legitimen geschäftlichen Zwecken diene.

Warum ist das wichtig?

Die Auseinandersetzung berührt grundlegende Prinzipien des Datenschutzes und der Bonitätsprüfung im DACH-Raum. Für Privatnutzer ist ein fehlerfreier Schufa-Eintrag oft essenziell, um Mietverträge, Mobilfunkverträge oder Kredite zu erhalten. Sollten Auskunfteien trotz gesetzlicher Löschpflichten Daten über vergangene Insolvenzen oder Schulden im Hintergrund weiterverarbeiten, konterkariert dies die vom Gesetzgeber und dem EuGH angestrebte finanzielle Rehabilitation der Betroffenen. Für IT-Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen verdeutlicht der Fall die anhaltende Rechtsunsicherheit bei der Auslegung von berechtigten Interessen nach der DSGVO.

Was Nutzer jetzt tun sollten

Sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige sollten regelmäßig von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft gemäß Artikel 15 DSGVO Gebrauch machen. Dabei sollte gezielt geprüft werden, ob bereits gelöschte Einträge zu Restschuldbefreiungen oder alten Krediten in anderen Datensätzen der Schufa weiterhin auftauchen. Sollten unzulässige Einträge festgestellt werden, empfiehlt es sich, unverzüglich schriftlich Widerspruch einzulegen und die Löschung einzufordern. Bei ausbleibender Reaktion können sich Betroffene an die zuständige Hessische Datenschutzbehörde wenden. Unternehmen, die Bonitätsdaten von Dienstleistern beziehen, sollten zudem prüfen, ob ihre Compliance-Richtlinien den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen.

Fazit

Der Konflikt zeigt, dass die praktische Umsetzung von verbraucherfreundlichen Gerichtsurteilen bei großen Auskunfteien oft zeitverzögert und unter erheblichem Druck stattfindet. IT-Verantwortliche und Endverbraucher müssen gleichermaßen proaktiv handeln, um die Hoheit über ihre Daten zu wahren.

Quelle: Golem Security