Security · 7.10.2026
Der Inhaber des US-Dienstleisters MonsterCloud wurde angeklagt, weil er Lösegelder heimlich zahlte, statt Daten wie versprochen mit eigener Software zu entschlüsseln.
Der Gründer und CEO des US-amerikanischen Ransomware-Wiederherstellungsdienstes MonsterCloud wurde wegen Betrugs angeklagt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, von Ransomware betroffene Kunden systematisch getäuscht zu haben, indem er vorgab, verschlüsselte Daten mithilfe eigener, proprietärer Technologien wiederherzustellen. Stattdessen verhandelte das Unternehmen heimlich mit den Erpressern und zahlte das Lösegeld, um die Entschlüsselungs-Keys zu erhalten, während es den Opfern erhebliche Aufschläge in Rechnung stellte.
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf eine problematische Grauzone im Markt für Ransomware-Abhilfe. Viele Unternehmen im DACH-Raum stehen nach einem folgenschweren Cyberangriff unter enormem Druck und engagieren externe Dienstleister, um Ausfallzeiten zu minimieren. Wenn solche Dienstleister jedoch intransparent agieren und heimlich Lösegelder zahlen, finanzieren sie damit unbemerkt die Cyberkriminalität weiter. Zudem riskieren betroffene Unternehmen rechtliche Konsequenzen, da Lösegeldzahlungen in vielen Jurisdiktionen regulatorischen Beschränkungen unterliegen oder gegen Sanktionslisten verstoßen können. Das Vertrauen in spezialisierte IT-Sicherheitsdienstleister wird durch solche betrügerischen Praktiken nachhaltig beschädigt.
Unternehmen sollten bei der Auswahl von IT-Forensikern und Recovery-Dienstleistern strenge Compliance- und Transparenzstandards anlegen. Bevor ein Dienstleister beauftragt wird, muss vertraglich und prozessual klar geregelt werden, dass ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung keine Lösegelder gezahlt werden dürfen. Es empfiehlt sich, nur zertifizierte Anbieter zu wählen und im Ernstfall etablierte Sicherheitsbehörden wie das BSI in Deutschland oder das NCSC in der Schweiz einzubinden. Die beste Verteidigung bleibt ohnehin eine robuste Backup-Strategie nach der 3-2-1-Regel (drei Kopien, zwei verschiedene Medien, eine Kopie offline und unveränderbar gelagert), um im Ernstfall gar nicht erst auf externe Entschlüsselungsdienste angewiesen zu sein.
Der Fall zeigt, dass die Notlage von Ransomware-Opfern von kriminellen Akteuren auf verschiedenen Ebenen ausgenutzt wird. Eine lückenlose Überwachung beauftragter IT-Dienstleister und eine eigene, resiliente Backup-Infrastruktur sind die einzig wirksamen Schutzmaßnahmen gegen solche betrügerischen Geschäftsmodelle.
Quelle: BleepingComputer