Politik · 21.10.2026
Der Bundesgerichtshof hat Urteile des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben und fordert mehr Transparenz bei der Berechnung des Schufa-Scores.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrere Urteile des Oberlandesgerichts Dresden zur Intransparenz des Schufa-Scorings aufgehoben. Die Verfahren müssen nun neu aufgerollt werden, da die bisherigen Begründungen den strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenverarbeitung nicht genügen. Damit stärkt das Karlsruher Gericht die Rechte von Verbrauchern im Umgang mit Auskunfteien und deren automatisierten Bewertungssystemen.
Für Privatnutzer sowie IT- und Datenschutzverantwortliche in DACH-Unternehmen ist dieses Urteil wegweisend. Der Schufa-Score entscheidet im Alltag oft über Kreditverträge, Mietvereinbarungen oder den Abschluss von Dienstleistungsverträgen. Auskunfteien nutzen komplexe mathematisch-statistische Verfahren, um diese Kreditwürdigkeit zu berechnen. Bislang blieben diese Algorithmen mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis weitgehend unter Verschluss.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht jedoch, dass Algorithmen und automatisiertes Profiling gemäß Artikel 22 der DSGVO nicht in einer rechtlichen Blackbox stattfinden dürfen. Unternehmen, die automatisierte Bonitätsprüfungen in ihre digitalen Geschäftsprozesse integrieren, müssen die rechtliche Entwicklung genau beobachten, da sich die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit solcher Entscheidungen verschärfen.
Privatpersonen wird empfohlen, regelmäßig eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO bei der Schufa anzufordern, um die dort gespeicherten Einträge auf Korrektheit zu prüfen. Bei unklaren oder negativen Bewertungen können Betroffene nun verstärkt detaillierte Auskünfte über das Zustandekommen des Scores einfordern. Sollten fehlerhafte Daten vorliegen, muss unverzüglich eine Korrektur oder Löschung beantragt werden.
IT-Leiter und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen sollten bestehende Schnittstellen und Prozesse zur Bonitätsprüfung evaluieren. Es muss sichergestellt werden, dass die Nutzung externer Scoring-Daten den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht und Kunden bei Bedarf verständlich über die Logik der automatisierten Entscheidungen aufgeklärt werden können.
Das BGH-Urteil markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Datensouveränität im digitalen Raum. Es zwingt Finanzdienstleister und Auskunfteien dazu, ihre Verfahren verständlicher darzulegen, und schützt Marktteilnehmer vor intransparenten automatisierten Bewertungen.
Quelle: Golem Security